Kompensation der Blindleistung

Parallelkompensation
(c) Friedrich Sick
kompensation-1
Bei Blindlast (z.B. Motoren und Gasentladungslampen) pendelt Leistung ständig über die Leitungen und Übertragungseinrichtungen (Trafos) zwischen Verbraucher und Erzeuger hin und her und verursacht damit Verluste, uneffektive Auslastung und schlechten Wirkungsgrad. Normale Haushaltszähler messen zwar nur die Wirkleistung, bei Großverbrauchern berechnen die EVUs aber auch einen Blindlasttarif. Da kapazitive Blindleistung 180° phasenverschoben zu induktiver Blindleistung wirkt, kann mit ihr die Blindleistung von induktiv wirkenden Verbrauchern aufgehoben (kompensiert) werden. Geschieht das direkt parallel am Verbraucher , so spricht man von Parallelkompensation.
Würde man den nebenstehend skizzierten Verbraucher unkompensiert ans Netz schalten, so wäre bei einer Stromstärke von I=34,6A nach DIN VDE 0100 Teil 430 bei Verlegungsart B2 ein Leiterquerschnitt von A=6mm² Cu erforderlich!
Würde man nur die Wirklast
P = U * I * cosj = 230V * 34,6A * 0,44 = 3,5KW
übertragen müssen, so würde die Stromstärke
Iw = P / U = 3,5KW / 230V = 15,2A
betragen und es wäre nur ein Leiterquerschnitt von A=1,5mm² Cu erforderlich!
Es ist also sehr sinnvoll, die induktive Blindlast von
Q = U * I * sinj = 230V * 34,6A * 0,9 = 7,15Kvar
durch kapazitive Blindlast direkt am Verbraucher zu kompensieren. Dazu wäre eine Kapazität von
C = 60µF/Kvar * Q = 60µF/Kvar * 7,15Kvar = 429µF
erforderlich.
Vollkompensation ist jedoch nur bei Verbrauchern mit immer konstanter Leistungsaufnahme möglich (z.B. Leuchtstofflampen). Bei schwankender Last (z.B. bei Motoren) während des Betriebes ändert sich der Wirkfaktor cosj und es besteht die Gefahr der Überkomensation. Darum schreiben EVUs für Motoren Teilkompensation vor.(Siehe nächste Seite)
  • Parallelkompensation
  • Formeln / Zusammenhänge