Wenn vom EVU in den TABs für Anlagen und Motoren Teilkompensation vorgeschrieben ist, geht man zweckmäßig wie folgt vor:
Durch die Angaben am Leistungsschild oder durch Messung ermittelt man zunächst - direkt oder indirekt - die Wirkleistung Pel und den Wirk- oder Leistungsfaktor cosj1 im unkompensierten Zustand. (Achtung! Die Leistungsangabe bei Motoren ist die abgegebene mechanische Leistung!)
Für das nebenstehende Beispiel:
[ = P / (Un * I) ]
P = Un * I * cosj1 = 230V * 34,6A * 0,44 = 3,5KW
Der Wirkfaktor des Motors (Anlage) cosj1 und der in der TAB vorgegebene Wirkfaktor cosj2 (häufig 0,96) auf den die Anlage kompensiert werden soll, werden in den Tangens umgerechnet:
cosj1 = 0,44 entspricht tanj1 = 2,04
cosj2 = 0,96 entspricht tanj2 = 0,292
Die notwendige kapazitive Blindleistung berechnet sich dann zu
Qc = P * (tanj1 - tanj2) = 3,5KW * (2,04 - 0,292) = 6,12Kvar
und die notwendige Kapazität des Kondensators - hier ganz einfach - zu
C = 60µF/Kvar * Qc = 60µF/Kvar * 6,12Kvar = 367µF
Die verbleibende Scheinleistung S2 beträgt dann noch
S2 = P / cosj2 = 3,5KW / 0,96 = 3,65KVA
und der Strom I auf der Zuleitung
I = S2 / Un = 3,65KVA / 230V = 15,85A
Damit wäre nach DIN VDE 0100 Teil 430 bei Verlegungsart B2 ein Leitungsquerschnitt von A = 1,5² Cu gerade noch zulässig!
|
Teikompensation
|
Formeln / Zusammenhänge
|